Nutzungsdauergutachten

zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des §7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Über 90 % aller vermieteten Immobilien in Deutschland werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben. Gutachten zu einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ermöglichen eine Steuerersparnis durch höhere Abschreibung.
WENIGER STEUERN, MEHR RENDITE - DURCH HÖHERE ABSCHREIBUNG DER IMMOBILIE
Wer gegenüber dem Finanzamt nachweisen kann, dass ein Gebäude eine geringere Restnutzungsdauer als 50 Jahre hat, kann die Abschreibung (AfA) erhöhen und damit Steuern sparen. Dieser Nachweis kann nach aktueller Rechtsprechung auch durch Gutachten über die Restnutzungsdauer oder Verkehrswertgutachten erbracht werden, ein Bausubstanzgutachten ist nicht (mehr) erforderlich.

Das Finanzgericht Münster hat (erneut) entschieden, dass ein Gutachten, in dem die Restnutzungsdauer von Mietobjekten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) berechnet wird, für die Ermittlung der AfA herangezogen werden kann.

Ein Nutzungsdauergutachten ist für Immobilieninvestoren sowie private Vermieter ein wichtiges Instrument, um dem Finanzamt eine kürzere tatsächliche (Rest-)Nutzungsdauer einer Immobilie nachzuweisen und damit einen höheren AfA-Satz zu begründen. Das Gutachten wird auf der Basis der vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen von einem nach DIN EN ISO/ IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt. Zur Erstellung des Nutzungsdauergutachtens wird von Sprengnetter – ein den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums entsprechender – qualifizierter Sachverständiger ausgewählt. Das Bewertungsobjekt wird in der Regel nicht besichtigt. Die Gutachten werden für wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Eigentumswohnugen und Mehrfamilienhäuser bis 1000 m² Wohnfläche) erstellt. Auf Anfrage können auch Gutachten für gewerblich und gemischt genutzte Objekte inklusive Betreiberimmobilien erstellt werden. Die Beauftragung inkl. Unterlagenupload erfolgt nach Registrierung durch den Auftraggeber im webbasierten Sprengnetter Marktdatenportal. Die Nutzungsdauergutachten werden nach Fertigstellung über dasselbe System als PDFDokument zum Download bereitgestellt.

DIE WICHTIGSTEN PRODUKTMERKMALE

- Gutachten erfüllt alle Anforderungen des
Bundesfinanzministeriums (Rundschreiben
vom 22.02.2023)
- Bewertung durch qualifzierte Sachverständige
(zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Webbasiertes Bestellportal
- Kurze Bearbeitungs- und Lieferzeiten
- Bewertung vorwiegend wohnwirtschaftlich
genutzter Standardimmobilien
- i.d.R. ohne Objektbesichtigung im Rahmen der
Auftragsbearbeitung

VOM AUFTRAGGEBER BEREITZUSTELLEN

- Validierte Objektadresse
- Energieausweis
- Grundrisse
- Objektfotos
- Objektbeschreibung
- Modernisierungsaufstellungen (der letzten
20 Jahre)


Wir dürfen nicht steuerlich beraten, aber hier finden Sie den kostenfreien Quick Check von Sprengnetter, der Ihnen aufzeigt ob sich ein Nutzungsdauergutachten und der Weg zu Ihrem Steuerberater in den nächsten Jahren für Sie bezahlt machen könnte.

 

Kostenfreier Quick Check von Sprengnetter