zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des §7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Ein Nutzungsdauergutachten ist für Immobilieninvestoren sowie private Vermieter ein wichtiges Instrument, um dem Finanzamt eine kürzere tatsächliche (Rest-)Nutzungsdauer einer Immobilie nachzuweisen und damit einen höheren AfA-Satz zu begründen. Das Gutachten wird auf der Basis der vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen von einem nach DIN EN ISO/ IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt. Zur Erstellung des Nutzungsdauergutachtens wird von Sprengnetter – ein den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums entsprechender – qualifizierter Sachverständiger ausgewählt. Das Bewertungsobjekt wird in der Regel nicht besichtigt. Die Gutachten werden für wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Eigentumswohnugen und Mehrfamilienhäuser bis 1000 m² Wohnfläche) erstellt. Auf Anfrage können auch Gutachten für gewerblich und gemischt genutzte Objekte inklusive Betreiberimmobilien erstellt werden. Die Beauftragung inkl. Unterlagenupload erfolgt nach Registrierung durch den Auftraggeber im webbasierten Sprengnetter Marktdatenportal. Die Nutzungsdauergutachten werden nach Fertigstellung über dasselbe System als PDFDokument zum Download bereitgestellt.
DIE WICHTIGSTEN PRODUKTMERKMALE
- Gutachten erfüllt alle Anforderungen des
Bundesfinanzministeriums (Rundschreiben
vom 22.02.2023)
- Bewertung durch qualifzierte Sachverständige
(zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
- Webbasiertes Bestellportal
- Kurze Bearbeitungs- und Lieferzeiten
- Bewertung vorwiegend wohnwirtschaftlich
genutzter Standardimmobilien
- i.d.R. ohne Objektbesichtigung im Rahmen der
Auftragsbearbeitung
VOM AUFTRAGGEBER BEREITZUSTELLEN
- Validierte Objektadresse
- Energieausweis
- Grundrisse
- Objektfotos
- Objektbeschreibung
- Modernisierungsaufstellungen (der letzten
20 Jahre)